Seit der Festlegung, dass es sich bei Sportboothäfen um touristische Flächen im Sinne der SARS-CoV-2-BekämpfungsVO handelt, ist unser Vereinsgelände gesperrt. Jetzt wurden die Vorschriften nochmals konkretisiert.
Am 22.3. hat uns Ralf Giercke, Vorsitzender des Kreissegelverbandes Lübeck die Ergebnisse eines Gesprächs mit dem Rechtsamt der Hansestadt Lübeck mitgeteilt. Demnach gilt ein allgemeines Aufenthaltsverbot auf dem Vereinsgelände – mit folgenden Ausnahmen:
- Mitglieder von Wassersportvereinen dürfen bei unabdingbaren Notwendigkeiten zu Ihrem Schiff, um wichtigen Sachen zu holen oder die allgemeine Sicherheit auf dem Vereinsgelände sicher zu stellen
- Der Vorstand hat sicherzustellen, dass sich nicht mehr als fünf Personen auf dem Vereinsgelände befinden
- Der Vorstand hat sicherzustellen, dass kein Vereinsmitglied aus anderen Bundesländern das Gelände betritt
- Der Vorstand hat sicherzustellen, dass keine Übernachtungen auf den Booten stattfinden
Das Rechtsamt hat das Ordnungsamt bereits beauftragt, die Einhaltung dieses Aufenthaltsverbots zu überprüfen; damit soll am Montag, 23. März begonnen werden.
Abteilungsleitung und Hafenmeister begehen das Vereinsgelände regelmäßig, um ggf. Schäden abzuwenden.