Nichts geht mehr.

Jetzt ist es auch bei uns soweit: Die Landesregierung von Schleswig Holstein hat sich mit dem Landesverband der Segler darauf verständigt, Sportboothäfen als touristische Flächen zu betrachten. Was bedeutet das konkret für uns?

Um es einfach zu sagen: Das Gelände ist ab sofort gesperrt und darf nicht mehr betreten werden. Im Detail sind SVSH (Seglerverband Schleswig-Holstein) und Landesregierung bei einem Treffen am Mittwoch übereinstimmend zu der Einschätzung gelangt, dass es sich bei Sportboothäfen um Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Ausbreitung vom 17. März handelt. (um ganz genau zu sein, geht es um die „Landesverordnung über Maßnahmen zu Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS CoV.2 in Schleswig Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung) vom 17.März 2020“)

„Handeln Sie verantwortlich!“

In der Konsequenz heißt das, dass diese Anlagen ab sofort geschlossen werden müssen und nicht mehr genutzt werden dürfen. Auch privates Arbeiten an den Booten ist ab sofort nicht mehr möglich. Die Einhaltung dieser Anordnung wird überwacht und ggf. geahndet. In einem eindringlichen Apell hat der Verbandsvorsitzende Jan-Dirk Tenge alle Sportskameraden gebeten, verantwortlich zu handeln und das Ziel, die Infektionskette wo immer möglich zu durchbrechen, nicht aus den Augen zu verlieren.

Abteilungsleitung und Hafenmeister begehen die Anlage regelmäßig, um ggf. Schäden abzuwenden. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19. April.